Anlagennutzung

Ob im Winter zur Überbrückung oder auch ganzjährig habt ihr die Möglichkeit unsere Reitanlage mit zu nutzen.
Die Anlagennutzung kann über das Formular per Mail beantragt werden. Bei einer Nutzung von mehr als 10 Tagen im Jahr ist eine Vereinsmitgliedschaft notwendig. Bitte beachtet auch die Betriebsordnung.

Für alle Vereinsmitglieder gibt es einen internen Kalender, in welchem die Anlagennutzung eingetragen werden kann und der dann auch für die Abrechnung genutzt wird. Nicht-Mitglieder bitten wir, die Anlagennutzung stets anzufragen und abzusprechen, um den Schulbetrieb nicht zu stören sowie Doppelbuchungen zu vermeiden.

Ansprechpartner hier ist Katharina Pfister (0157 339 19 331).

Auszug aus der Betriebsordnung

Der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vorstand bedürfen:

  • die Benutzung der Anlagen von Reitern, die nicht Mitglied im RFV Heuchling-Lauf e. V. sind.
  • die Erteilung von Reitstunden durch fremde Reitlehrer
  • das Reiten von nicht im Vereinsstall untergebrachten Pferden (dafür wird die Anlagennutzung lt. Finanzordnung erhoben)
  • das Reiten von Hengsten

Hunde dürfen auf die Anlagen nur dann mitgebracht werden, wenn eine Gefährdung und Belästigung ausgeschlossen ist.
Stall, Waschbox und Solarium sind von Fremdreitern nicht zu nutzen!
Jeder Pferdebesitzer ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen. 
Der Vorstand hat das Recht, Reiter(innen), die trotz Verwarnung wiederholt gegen die Reitordnung verstoßen, von der Benutzung der Anlagen auszuschließen.

Longieren ist nur zulässig, wenn der allgemeine Reitbetrieb nicht gestört wird. In der Halle ist dies grundsätzlich der Fall, sobald drei Reiter in der Bahn sind oder Reitunterricht statt findet. Das Longieren auf dem großen Reitplatz sollte in der unteren Hälfte erfolgen. Das Springreiten in der Halle ist nur mit Zustimmung aller anwesenden Reiter erlaubt. Auf dem Reitplatz sind die Hindernisstangen nach Gebrauch wieder in die Auflagen der Sprungständer zu legen. 

Pferde dürfen ausschließlich nur unter ständiger Aufsicht in der Halle „freilaufen“, dabei sind sämtliche Tore geschlossen zu halten.
Das Rauchen in der Halle ist verboten.

Öffnungszeiten der Vereinsanlagen

Montags – Samstag: 06.00 – 22.00 Uhr
Sonntag, Feiertags: 06:00 – 18:00 Uhr

Kosten für Vereinsmitglieder

Jahresbeitrag: 660 €
Tägliche Anlagennutzung pro Jahr und Pferd

Halbjahresbeitrag: 440 €
Tägliche Anlagennutzung pro Jahr und Pferd

10er-Karte: 55 €
Zehnmalige Nutzung pro Pferd und Tag, pferdeunabhängig

Kosten für Nicht-Mitglieder

Tagesbeitrag pro Pferd: 15 €
Gelegentliche Anlagennutzung

Kursteilnahme pro Pferd und Tag: 10 €
Nutzung zur Teilnahme an Reitkursen

Von einer gelegentlichen Nutzung wird von weniger als 10 Tagen im Jahr ausgegangen. Der Beitrag für ganz- bzw. ­halbjährige Nutzung sowie die 10-er Karte ist im Voraus zu entrichten. Das Reiten auf den vereinseigenen Anlagen von nicht im Vereinsstall untergebrachten Pferden bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch die Vorstandschaft (§1 Absatz 2 der Betriebsordnung).

Ansprechpartner

In Organisationsthemen zur Anlagennutzung ist Katharina Pfister (0157 339 19 331) euer Ansprechpartner.
Anfragen könnt ihr gerne auch an info@rfv-heuchling.de senden.